Presseportal Deutschland - und die Lawine kommt ins Rollen!

Mit dem Eintrag in ppd wird Ihre Pressemitteilung automatisch in die Presseverteiler unserer Partner verteilt, so oft Sie wollen!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Akzeptanz der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Grundlage für die Nutzung unserer Dienstleistung.

Vertragspartner ist die

Goodwin, Jongbloend, Mans, Miller und Pohlmann GbR,
firmierend unter der Bezeichnung www.Presseportal-Deutschland.de
(im Folgenden „PPD“ genannt),
Hagenstr. 19, 48529 Nordhorn


Inhaltsverzeichnis


§ 0 - Präambel

Absatz 1

PPD stellt seinen Kunden eine multifunktionale Presseplattform gegen Entgelt zur Verfügung. Diese Plattform dient Journalisten, Agenturen sowie anderen Meinungsbildnern zur Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung. PPD stellt den jeweiligen Kunden gegen ein monatliches Entgelt einen Zugang zu www.Presseportal-Deutschland.de zur Verfügung. Dieser Zugang ermöglicht den Kunden, unbegrenzt Pressemitteilungen mit einem Bild in den an die PPD angeschlossene Portalen, News-Verzeichnissen und Blogs zu veröffentlichen. Zusätzlich wird jede Pressemitteilung auf dem Tochterpresseportal von PPD auf www.Pressemitteilungen-Deutschland.de (PMD) veröffentlicht. Weiterhin können zu dieser Dienstleistung zusätzliche Features kostenpflichtig gebucht werden. Die jeweils gültigen Preise können der aufgeführten Preisübersicht entnommen werden.

§ 1 - Geltungsbereich

Absatz 1

Diese Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen der PPD im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen PPD und den Personen, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen (im folgenden „Kunden“) genannt.

Absatz 2

Abweichungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusätze oder Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen dazu bevollmächtigten Mitarbeiter. Mitarbeiter, die nicht kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht zur abweichenden Vereinbarung berechtigt sind, bedürfen hierzu einer ausdrücklichen Vollmacht.

Absatz 3

Soweit PPD den Kunden nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistung ergänzend die AGB des Dritten.

§ 2 - Angebote, Vertragsschluss

Absatz 1

Das Vertragsverhältnis zwischen PPD und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen Antrag des Kunden und dessen Annahme durch PPD mittels Freischaltung bzw. schriftlicher Bestätigung zustande, wobei auch der Onlineantrag und eine Bestätigung per E-Mail als schriftlicher Antrag bzw. als schriftliche Bestätigung gilt. Mit der Antragsstellung stimmt der Kunde diesen AGB zu. Nach erfolgreichem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses erhält der Kunde über die ihm zugewiesenen Nutzerdaten Zugang zum System PPD.

Absatz 2

PPD räumt dem Kunden mit diesem Vertragsverhältnis ein einfaches, nicht exklusives und zeitlich auf die vereinbarte Laufzeit befristetes Nutzungsrecht an PPD ein. Vor und nach Einstellung des eigentlichen Pressetextes inklusive eines Bildes hat der Kunde die Möglichkeit kostenpflichtige Zusatzfeatures in Anspruch zu nehmen.

Absatz 3

Der Kunde kann im Zuge der Einstellung seines Pressetextes festlegen, in welcher Kategorie sein Pressetext veröffentlicht werden soll. PPD leitet die zu veröffentlichenden Pressemitteilungen im Namen des Kunden an die PPD angeschlossenen Presseportale weiter. Die Pressemitteilungen werden durch PPD technisch so aufbereitet, dass sie den jeweiligen Vorgaben der angeschlossenen Portale entsprechen. Eine Veröffentlichung auf den angeschlossenen Portalen kann nicht garantiert werden, da eine Endkontrolle durch die jeweiligen Portale erfolgen wird und diese das Recht haben, die Mitteilungen abzulehnen. In allen angeschlossenen Portalen ist die Veröffentlichung der Presseartikel kostenfrei. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so wird seitens PPD ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

Absatz 4

Der Kunde räumt PPD das Recht ein, die Überschriften seiner Mitteilungen sinngemäß zu kürzen (bei Überlänge oder Verwendung von Sonderzeichen) oder mit den Zwischenüberschriften zu kombinieren, unnötige Wiederholungen in seinen Pressemitteilungen zu entfernen sowie die Formatierung der Mitteilungen zu ändern.

Absatz 5

Die Pressemitteilungen werden vom Kunden in digitalisierter Form bereitgestellt. Erfolgt die Bereitstellung nicht in digitalisierter Form, so können die Leistungen von PPD nicht sichergestellt werden.

Absatz 6

PPD gewährleistet eine Verfügbarkeit des Portals von 99 % der Jahreszeit. Ausgenommen sind Zeiten, in denen PPD aufgrund von technischen Problemen und/oder Verschulden Dritter und höherer Gewalt nicht erreichbar ist. Weiterhin ist PPD zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die eine kurzfristige Unterbrechung des Angebots zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs, wird PPD dabei so gering wie möglich halten. Diese Zeiten unterfallen ebenfalls nicht der gewährleisten Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und andere Systemveränderungen werden von PPD im Vorfeld per E-Mail angekündigt. PPD ist berechtigt im Notfall das System vorübergehend abzuschalten.

§ 3 - Änderungsvorbehalt, Änderung der Listenpreise und der AGB

Absatz 1

PPD ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderungen der allgemein für Kunden des PPD mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Angemessen ist eine Preisanpassung, wenn sie nicht außer Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte und/oder Dienstleistungen steht. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des vom statistischen Bundesamt veröffentlichten harmonisierten Verbraucherpreisindex bewegt.

Die Preisanpassung wird frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Kunden wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des harmonisierten Verbraucherpreisindexes hinaus, kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Erklärung mit besonderer Frist von einem weiteren Monat kündigen.

Absatz 2

Bei Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch PPD wird die jeweilige Neufassung Vertragsinhalt, wenn PPD die Änderungen dem Kunden in Textform und unter Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Widerspruchs mitteilt und der Kunde nicht binnen eines Monats widerspricht.

§ 4 - Umfang der Pressemitteilung

Absatz 1

Sofern nichts Anderes vereinbart, entsprechen Art als auch Umfang eines Pressetextes den aktuellen Maßstäben (der aktuell gültigen Eingabemaske). Ein Bild und Logo pro Pressemitteilung ist im Preis inbegriffen. Die Mehrfacheinstellung von textgleichen Pressemitteilungen ist nicht möglich.

§ 5 - Vertragsgegenstand, Mitgliedschaften

Absatz 1

(Sämtliche Preise der nachfolgenden Dienstleistungen finden Sie in der ausgestellten Preisübersicht)

Absatz 2

Die durch den, zwischen PPD und Kunden geschlossenen Vertrag begründete Mitgliedschaft bei PPD ist grundsätzlich eine Basismitgliedschaft.

Mit dieser Basismitgliedschaft hat der Kunde die Möglichkeit, unbegrenzt Pressemitteilungen über die Plattform PPD zu veröffentlichen. Bei Übermittlung der Pressemitteilung wird im Fuß des Textes die Formulierung „eingestellt bei/durch „www.Pressseportal-Deutschland.de“ eingefügt. Auch das am Ende generierte PDF der Pressemitteilung ist mit diesem Vermerk, sowie dem Logo der PPD gekennzeichnet.

Durch ein kostenpflichtiges Zusatzfeature hat der Kunde die Möglichkeit ein PDF mit eigenem Firmenlogo (sofern eines im System hinterlegt ist) und ohne den Zusatz „eingestellt bei/durch www.Presseportal-Deutschland.de“ zu generieren. Für den Kunden gibt es die Möglichkeit, eine Auswertung/Übersicht zu seiner eingestellten Pressemitteilung zu erhalten.

Absatz 3

Der Kunde hat die Möglichkeit, die erworbene Basismitgliedschaft in eine Premiummitgliedschaft umzuwandeln. Durch diesen Vorgang ändert sich das monatlich zu zahlende Entgelt. Auch hier hat der Kunde die Möglichkeit unbegrenzt Pressemitteilungen über die Plattform PPD zu verteilen. Eine Kennzeichnung der Artikel durch PPD entfällt völlig. Auch das im Anschluss generierte PDF enthält direkt das Logo des Kunden (sofern dieses im System hinterlegt ist) ohne jeglichen Hinweis auf PPD. Für den Kunden gibt es die Möglichkeit, eine Auswertung/Übersicht seiner eingestellten Pressemitteilungen zu erhalten.

Absatz 4

Um zu vermeiden, dass mehrere Unternehmen mit hohen Mitarbeiterzahlen mehrere Basis- oder Premiummitgliedschaften beziehen müssen, bietet PPD einen besonderen Service an. Basierend auf einer Basis- oder Premiummitgliedschaft können alle weiteren Mitgliedschaften des Unternehmens zu Sonderkonditionen angegliedert werden.

Beispiel: Im Unternehmen X richtet der Leiter der Pressestelle den Zugang zu PPD ein. Da das Unternehmen ein hohes Aufkommen eigener Pressemitteilungen hat, wird es notwendig, dass mehrere Mitarbeiter Pressemitteilungen einstellen müssen. Ein weiterer Mitarbeiter meldet sich im Zuge der Einstellungsarbeiten, unabhängig und ohne Kenntnis des Erstbenutzers, bei PPD an. Dieser Mitarbeiter erhält im Laufe seines Anmeldevorgangs einen Hinweis von PPD, dass bereits eine Anmeldung des Unternehmens vorliegt (die Überprüfung erfolgt auf Basis der angegebenen Firmendaten, wie Firmenname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.)

Gleichzeitig erhält der Erstbenutzer einen Hinweis, dass ein „Kollege“ sich auch anmelden möchte.

Aus Gründen des Datenschutzes erfolgen diese Hinweise anonym. Es ist nur notwendig, dass intern im Unternehmen eine Abstimmung stattfindet. Durch diese Abstimmung ist es möglich, der Basis-/Premiummitgliedschaft des Erstbenutzers ein Verwaltungsrecht hinzuzufügen. Die ersten zehn Benutzerkonten, die dieser „Basis-/Premiummitgliedschaft mit Verwaltungsrecht“ hinzugefügt werden, sind kostenfrei. Ab dem zehnten Benutzerkonto fällt eine geringe Gebühr, die der Preisübersicht entnommen werden kann, an.

Der Benutzer mit Verwaltungsrecht hat außerdem die Möglichkeit, seinem Benutzerkonto Unterkonten für seine Mitarbeiter einzurichten, den Zugangsumfang einzustellen und sich regelmäßig via Statistik die Aktivitäten seiner Mitarbeiter anzeigen zu lassen. Wie beschrieben, ist es kostenfrei möglich, bis zu zehn Unterkonten einzurichten. Ab dem zehnten Unterkonto wird eine Gebühr, die der Preisübersicht entnommen werden kann, für jeden weiteren Zugang fällig.

Alle Unterkonten basieren auf der gebuchten Mitgliedschaft.

Die „Basis-/Premiummitgliedschaft mit Verwaltungsrecht“ ist auf den jeweiligen Standort des Kunden und der internen Zuweisung der Konten an diesem Standort beschränkt. Sonderregelungen, Änderungen und/oder Preisnachlässe ab einer bestimmten Anzahl von Administratorunterkonten bedürfen der Schriftform.

Absatz 5

Für Kunden die im Rahmen ihrer Kundenbetreuung Mandanten zu verwalten haben, besteht die Möglichkeit ihrer Basis- oder Premiummitgliedschaft kostenpflichtig Mandantenkonten hinzuzufügen.

Beispiel: Eine Promotionagentur übernimmt im Rahmen ihrer Kundenbetreuung die Pressearbeit von mehreren Mandanten und möchte die Dienstleistung von PPD in ihr Programm aufnehmen bzw. die Dienstleistung von PPD weiterveräußern.

PPD unterscheidet in diesem Fall zwischen Basismandantenkonten und Premiummandantenkonten.

Je nach Bedarf des einzelnen Mandanten kann das Unternehmen zwischen Basismandantenkonto oder Premiummandantenkonto entscheiden.

Das Basismandantenkonto wird gemäß der Basismitgliedschaft behandelt. Auf Wunsch ist es möglich, durch ein kostenpflichtiges Zusatzfeature die Ausgabe des Pressetext-PDF neutral bzw. mit dem Logo des Kunden anzufertigen, sofern dieses zuvor angeliefert wurde.

Das Premiummandantenkonto wird gemäß der Premiummitgliedschaft behandelt. Sämtliche Vorgänge werden neutral verarbeitet und sämtliche Unterlagen werden in bearbeitungsfähiger Form weitergegeben. Selbstverständlich ist es auch hier möglich, dass das im Anschluss generierte PDF das Logo des Kunden (soweit dieses im System hinterlegt ist) enthält.

In beiden Fällen erhält der Kunde die Möglichkeit, den aktuellen Status seiner verwalteten Mandantenkonten per Statistik zu überprüfen.

Die Mandantenverwaltung in Form einer Basis- oder Premiummitgliedschaft ist auf den jeweiligen Kunden beschränkt. Sonderregelungen, Änderungen und/oder Preisnachlässe ab einer bestimmten Anzahl von Administratorunterkonten bedürfen der Schriftform.

Absatz 6

Für Vereine und Verbände bietet PPD preisliche Sonderregelungen für die Basis-und Premiummitgliedschaft an. Diese sind auf Anfrage bei PPD erhältlich.

Absatz 7

Nach Vorlage eines gültigen Presseausweises in Form einer Fotokopie der Vorder- und Rückseite, welche per Telefax oder E-Mail an PPD übermittelt wird, erhält der Inhaber des Presseausweises einen dauerhaften Rabatt auf seine Basis- oder Premiummitgliedschaft bei PPD.

Absatz 8

Am Ende einer jeglichen Pressetexteinstellung erhält der Kunde kostenfrei ein PDF seiner eingestellten Pressemitteilung. Dies gilt als Leistungsnachweis von PPD. Dieses PDF kann nach Belieben durch den Kunden weiterversandt oder weiterverarbeitet werden. Das PDF wird in der Kopfzeile mit PPD-Logo und in der Fußzeile mit dem Hinweis versehen, dass die Pressemeldung über PPD verteilt wurde. Durch ein gebührenpflichtiges Zusatzfeature kann dieses PDF neutral und/oder mit dem Logo des Kunden erstellt werden (sofern dieses im Vorfeld angeliefert wurde).

§ 6 - Kostenpflichtige Zusatzfeatures

Absatz 1

(Sämtliche Preise der nachfolgenden Dienstleistungen finden Sie in der ausgestellten Preisübersicht)

Sollte der Kunde mehrere Zusatzfeatures buchen, so werden diese bearbeitet und dem Kunden einmalig zur Freigabe vorgelegt. Diese Freigabe erfolgt nicht unter Aneinanderreihung der Freigabevorgänge der einzelnen Features. Bei Buchung mehrerer Features beinhaltet die Freigabephase zwei Korrekturmöglichkeiten.

Absatz 2

PPD bietet dem Kunden die Möglichkeit, die Formulierung von Pressetexten durch PPD angeschlossene Journalisten vornehmen zu lassen. Der Umfang dieser Pressetexte beläuft sich in Regel auf Zwei- bis Dreitausend Zeichen.

Der Kunde ist verpflichtet, in Form von Stichpunkten oder Verkaufsunterlagen ausreichende Informationen zur Generierung des von ihm gewünschten Pressetextes anzuliefern. Dieses geschieht per Upload-Funktion auf der Plattform. Der Kunde erhält eine Nachricht des zuständigen Redakteurs das und wo der Text eingesehen werden kann. Weiterhin muss der Kunde den erstellten Pressetext freigeben, bevor dieser verteilt wird. PPD räumt dem Kunden zwei Korrekturmöglichkeiten ein. PPD behält sich für dieses Feature für jeden Arbeitsschritt eine Bearbeitungszeit von zwei Werktagen vor.

Absatz 3

Im Zuge der SE Optimierung wird der Titel, die Pressemitteilung und AnchorText für die Suchmaschinen optimiert. Basis dieser Optimierung sind die Bedürfnisse des Kunden auf dem Markt. Ziel ist es, die potentielle Auffindung des Kunden im Internet durch mögliche Auftraggeber zu steigern. Der Kunde sendet seinen Pressetext via Eingabeformular an PPD. PPD übernimmt die SE Optimierung des Pressetextes und sendet diese binnen zwei Werktagen an den Kunden zurück. Der Kunde gibt sodann den Text im System zur Verteilung frei.

Absatz 4

Der Kunde kann seine angelieferten Bilder durch ausgebildete Grafiker professionell bearbeiten lassen. Inhalt des Zusatzfeatures sind: Kontrastoptimierung und Formatanpassung von bis zu zwei Bildern – davon kann eines die Anpassung oder die Erstellung einer Infografik nach Vorgabe von bis zu fünf Inhaltspunkten durch den Kunden sein. PPD behält sich für dieses Feature eine Bearbeitungsdauer von zwei Werktagen vor.

Absatz 5

Die Kunden können ihren Pressetext durch den Einstellservice von PPD verarbeiten lassen. Zu diesem Zweck lädt der Kunde seinen Pressetext über das entsprechende Formular in seinem Account hoch. PPD übernimmt dann die Einstellung und Verteilung im System und behält sich hierfür eine Bearbeitungszeit von zwei Werktagen vor. Sollte der Kunde mehr als einen Pressetext bei PPD hochladen, so wird nur der Erste in der Liste bearbeitet.

Absatz 6

Sobald der Kunde im Rahmen der Auftragsvorschau den AGB zustimmt und diese Zustimmung absendet, erteilt er einen rechtsverbindlichen Auftrag. Dieser erteilte Auftrag kann nicht mehr storniert werden. Ausnahme: Seitens PPD hat die Bearbeitung des Auftrages noch nicht begonnen. Im Falle einer Stornierung erhebt Presseportal Deutschland eine Storno-Gebühr in Höhe von 5 Euro netto.

§ 7 - Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

Absatz 1

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche von PPD aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

Absatz 2

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen von PPD Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegen zu halten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Rechtsverhältnis.

§ 8 - Kunden werben Kunden

Absatz 1

Ein Kunde hat die Möglichkeit einen weiteren Kunden zu werben. Bei Zustandekommen eines Vertrages mit einem Neukunden erhält der Werber eine Prämie von 20,00 €. Diese Prämie wird dann dem Werber in seiner nächsten Rechnung gutgeschrieben. Der Geworbene erhält eine Prämie in Höhe von 10,00 €. Diese Prämie wird in Form einer Gutscheinnummer an den Geworbenen übermittelt. Er kann den Gutscheincode im Rahmen seiner Anmeldung bei PPD nutzen.

Absatz 2

In allen Fällen wird eine Prämie einmalig gewährt. Eine Auszahlung von Prämien oder Gutscheincodes ist generell nicht möglich.

§ 9 - Haftung

Absatz 0

Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an PPD übergebenen Vorlagen und Bilder berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das Beratungsunternehmen von allen Ersatzansprüchen frei.

Absatz 1

PPD übernimmt keinerlei Verantwortung für die im Originaltext veröffentlichen Inhalte und haftet weder für direkte noch indirekte Schäden Dritter oder deren Ansprüche, die durch die Verbreitung von Pressetexten auf den PPD angeschlossenen Presseportalen entstehen. Etwaige Rechtsverteidigungskosten, Schäden oder Ansprüche, die durch die Inhalte der Veröffentlichung entstehen, trägt in jedem Fall der jeweilige Kunde. Zur Durchsetzung der eventuell aufkommenden Streitfragen speichert PPD gemäß den Richtlinien des Telemediengesetzes (TMG) die jeweilige IP-Adresse des Kunden und zieht diese bei Bedarf zur rechtlichen Verfolgung heran.

Absatz 2

PPD übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Zugriffsmöglichkeit, die Zugriffsqualität oder die Art der Darstellungen auf den jeweilig angeschlossenen Presseportalen. PPD behält sich ausdrücklich vor, Teile von www.Presseportal-Deutschland.de ohne vorherige Ankündigung zu ändern. PPD ermöglicht seinen Kunden, die jeweilig gültigen AGB der angeschlossenen Portale in zumutbarer Weise einzusehen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, von den jeweils gültigen AGB der angeschlossenen Portale Kenntnis zu haben und stimmt diesen AGB zu.

Absatz 3

Die Veröffentlichung der Pressemitteilung geschieht auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Änderung oder Rückholung eines abgesendeten Pressetextes kann nicht durchgeführt werden. Einige der angeschlossenen Presseportale bieten eine kostenpflichtige Möglichkeit einer Änderung der eingegebenen Pressemitteilung. Sollte es im Rahmen eines Abmahnungsvorganges notwendig werden, eine Pressemitteilung zu ändern oder zu löschen, so trägt der Kunde alle erforderlichen Gebühren und Kosten, die dieser Vorgang erfordert. Weiterhin wird dem Kunden der von PPD erbrachte Arbeitsaufwand nach einer Stundenabrechnung in Rechnung gestellt.

Für jegliche Rechtsverletzungen, die aus der Veröffentlichung eines Presseartikels entstehen, haftet in jedem Fall der Kunde als Autor des Presseartikels. Abmahnungen sind daher direkt an den Kunden zu senden. Sollte dennoch PPD durch ungerechtfertigte Abmahnungen in Anspruch genommen werden, wird zu deren Bearbeitung ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Absatz 4

Der Kunde haftet für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten. Es ist ihm bewusst, dass bei der Übermittlung dieser Daten im Internet die Gefahr eines Missbrauchs entstehen kann. Daher erhält der Kunde die Möglichkeit, sein Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht erlaubt. Sollte der Kunde den Verdacht hegen, dass seine Daten missbräuchlich verwendet werden, so hat er PPD unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Sollte infolge des Verschuldens des Kunden mit seinem Zugang zu PPD Missbrauch durch Dritte geschehen, haftet der Kunde gegenüber PPD.

Absatz 5

Weiterhin beachtet der Kunde alle rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die inhaltlichen Beschränkungen. Er ist verpflichtet, die zu veröffentlichten Texte und Inhalte auf Gesetzesverstöße hin zu überprüfen und die Übermittlung gegebenenfalls zu unterlassen.

Absatz 6

PPD haftet gegenüber dem Kunden nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Mit Ausnahme vorsätzlichen Verhaltens haftet PPD nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und/oder Betriebsunterbrechungen beim Kunden oder dessen Kunden. Unberührt hiervon bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.

Absatz 7

Wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig Vertrauen darf, und PPD diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, so haftet PPD nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet PPD nur in dem Rahmen, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnamen des Kunden (zum Beispiel tägliche Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten) vermeidbar gewesen wäre.

Absatz 8

Presseportal Deutschland haftet nur bedingt für Formfehler in Schreibweise oder Grammatik welche im Zuge der auftragsgemäßen Neuentwicklung von Textinhalten entstehen. Lediglich die fehlerhafte Darstellung von Firmenbezeichnungen, Ortsangaben und/oder sonstigen Daten räumen die Möglichkeit einer kostenfreien Korrektur ein.

§ 10 - Zensur

Absatz 1

PPD prüft jede Pressemitteilung vor ihrer Veröffentlichung nach einem automatisierten Standardverfahren sowie im Bedarfsfall auch durch eine personelle Überprüfung und behält sich ausdrücklich vor, Pressemitteilungen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Inhalte gegen geltendes Recht und/oder die guten Sitten verstoßen, rassistische oder lebewesenverachtende Inhalte aufweisen, religiös fanatische oder okkultistische Inhalte haben, die Ausführung nicht zumutbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Absatz 2

PPD behält sich vor, Meldungen politischer Parteien, die nicht von Nachrichtenagenturen stammen oder sonstigen politischen motivieren Gruppierungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. PPD behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Meldungen abzulehnen, deren Inhalte negative Darstellungen von Personen und/oder Unternehmen hervorheben.

§ 11 - Rechte, Pflichten und Datenschutz

Absatz 1

Mit der Anmeldung bei PPD sowie der Einstellung von Pressemeldungen auf www.Presseportal-Deuschland.de erklärt sich der registrierte Nutzer einverstanden, dass seine angegebene E-Mail, die Nutzerdaten sowie die genutzte IP-Adresse zur Erhebung von anonymisierten Statistiken gespeichert werden dürfen. PPD versichert ausdrücklich, dass keine der gespeicherten Nutzerdaten an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. PPD verpflichtet sich weiterhin, sämtliche Daten der Kunden nur zu deren Bestimmungszweck zu speichern, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzen. Basis hierfür ist das Telemediengesetz. Sollte es notwendig sein, für die Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks Kundendaten weiterzugeben, so wird die Zustimmung mit Vertragsschluss erteilt. Zur Erhebung anonymer Statistiken erhält PPD das Recht, Statistiken zu erstellen und diese anonymisiert zu veröffentlichen.

Absatz 2

Durch den zustande gekommenen Vertrag mit dem Kunden verpflichtet sich PPD dazu, die eingegebene Pressemitteilung wenigstens zweimal werktags an die jeweilig angeschlossene Presseportale automatisiert zu übermitteln. Für Übertragungsschwierigkeiten, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, übernimmt PPD keine Haftung.

Absatz 3

Der Kunde darf das Portal nur für eigene Zwecke und im Umfang der abgeschlossenen Mitgliedschaft und eventuell gebuchten Zusatzfeatures nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet. Die Veräußerung der Dienstleistung von PPD ist nur in Ausnahmefällen (siehe Mitgliedschaft und Zusatzfeatures) und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erlaubt. Sollten die Zugangsdaten zu anderweitigen, diesen AGB nicht enthaltenden, Zwecken weiterverwendet werden, so trägt der Verursacher den dadurch entstanden Schaden (im Regelfall der Gegenwert für die verloren gegangene Mitgliedschaft).

Absatz 4

Der angemeldete Kunde verpflichtet sich, die jeweilig gültige Zensur zu befolgen und anzuerkennen. Sollten die gängigen Anwendungen der Zensur vorsätzlich umgangen werden, so stellt dies einen Verstoß gegen diese AGB dar, der haftungsrelevant verfolgt werden kann. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, über Neuerungen und Änderungen des Portals PPD per E-Mail informiert zu werden. Der Kunde stimmt dem Kopieren seiner eingestellten Pressemitteilung zu.

Absatz 5

Der Kunde stellt PPD von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch eine Überlassung von Daten oder einer Verletzung dieser AGB ergeben. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, Änderungen seines Wohn- oder Geschäftssitzes, Bankverbindung oder Rechtsform seines Unternehmens PPD unverzüglich mitzuteilen.

Absatz 6

Soweit nichts Weiteres vereinbart, dürfen PPD und deren Kunden das jeweilige Logo des Vertragspartners zu Werbezwecken und Referenz benutzen.

§ 12 - Preise und Zahlungsbedingungen

Absatz 1

Die jeweils gültigen Preise sind der Preisübersicht zu entnehmen und verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

Absatz 2

Der Abschlussmonat wird anteilsmäßig berechnet und die Vertragslaufzeit beginnt im Folgemonat.

Absatz 3

In der Regel erhält der Kunde zum Monatsende, nach erfolgreich zustande gekommenen Vertrag, automatisiert per E-Mail eine Rechnung über seine Mitgliedschaft. Anmeldungen im laufenden Monat werden anteilsmäßig berechnet. Das Zahlungsziel des Rechnungsbetrages beträgt zehn Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug fällig.

Nach fruchtlosem Ablauf des Zahlungsziels tritt automatisiert ein Mahnverfahren in Kraft. Im Zuge dieses Mahnverfahrens wird eine weitere E-Mail als Zahlungserinnerung an den Kunden versandt. Hierdurch entstehen weitere Kosten, die der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen sind.

Nach der Zahlungserinnerung wird dem Kunden eine Mahnung zugestellt. Auch diese Mahnung ist kostenpflichtig. Sollte der Kunde in beiden Fällen nicht reagieren wird PPD den Vorgang einem Anwalt übergeben. Die hierfür erforderlichen Gebühren trägt der Kunde.

Absatz 4

Um die Zahlungen der Kunden effektiv ordnen zu können, ist durch den Kunden die Rechnungsnummer im Verwendungszweck anzugeben.

Absatz 5

PPD gewährt auf seine Rechnungsbeträge kein Skonto oder sonstige Rabatte. Rabatte, die ohne Zustimmung von PPD den Rechnungsbeträgen abgezogen werden, werden den Kunden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

§ 13 - Laufzeit

Absatz 1

Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beginnt mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses und gilt für unbestimmte Zeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht im Vorfeld mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.

Absatz 2

Die Kündigung kann per E-Mail an kundenservice@presseportal-deutschland.de oder auf postalischen Wege an die zu Beginn der AGB angegebene Anschrift erfolgen. Der Tag des Zugangs ist entscheidend.

Absatz 3

Sofern ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten oder zwölf Monaten geschlossen worden ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um die jeweils entsprechende Vertragslaufzeit, sofern der Kunde nicht spätestens sechs Wochen zum Vertragsende kündigt.

Absatz 4

Das Recht zur ordentlichen Kündigung binnen einer Frist von zwei Wochen bzw. sechs Wochen steht ebenfalls PPD zu.

Absatz 5

Unberührt bleibt das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen vertragliche Verpflichtungen und/oder dieser AGB verstößt, wenn er falsche Angaben gemacht oder sich gesetzwidrig verhalten hat. Im Falle der fristlosen Kündigung durch PPD werden bereits gezahlte Entgelte einbehalten und nicht erstattet.

§ 14 - Änderung der Mitgliedschaft

Absatz 1

Im monatlichen Vertragsverhältnis hat der Kunde die Möglichkeit seinen Basis-Account in eine Premiummitgliedschaft aufzuwerten. Dies ist jederzeit möglich. Eine Rückstufung ist einmal pro Monat möglich. Eventuell zu viel geleistete Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Vertragsverhältnisse die über die Dauer von einem halben oder einem Jahr gehen und aufgewertet werden können erst nach Vertragsende wieder zurückgestuft werden.

§ 15 - Widerrufsbelehrung

Absatz 1

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wird er hiermit auf das ihm zustehende Widerrufsrecht hingewiesen.

Absatz 2

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten:

Presseportal Deutschland
c/o Löwenkontor, Andreas Wolfgang Miller
Stadtring 42
48527 Nordhorn - Germany

Telefon: 05921-7111797

Email: a.miller@presseportal-deutschland.de

Absatz 3

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde PPD die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde PPD insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung und für PPD mit deren Empfang.

Absatz 4

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden ausdrücklich vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 16 - Verweise auf externe Seiten

Absatz 1

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§ 17 - Schlussbestimmungen

Absatz 1

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und/oder den zustande gekommenen Vertrag.

Absatz 2

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Absatz 3

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt, oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von PPD.

Absatz 4

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, Nordhorn.


Nordhorn, den 01.01.2012